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Grenzen für die biologische Abwehrforschung |
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Jan van Aken (erstmals veröffentlicht in Wissenschaft & Frieden, Februar 2002) |
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Es ist ein Allgemeinplatz, dass offensive und defensive Forschung an biologischen Waffen nur schwer zu unterscheiden sind. Im Zuge der biologischen Abwehrforschung wird oft auch ein offensives Potential entwickelt. Eine generelle Grenzziehung ist zwar schwierig bis unmöglich - im konkreten Einzelfall lassen sich jedoch sehr wohl Forschungsprojekte identifizieren, die eine Gefahr für die internationale Sicherheit darstellen, ohne einen wirklichen defensiven Nutzen zu besitzen. In diesem Beitrag werden zwei Bereiche vorgestellt, in denen - auch für die Bundeswehr - recht klare Grenzen gezogen werden können und müssen.
Die Forderung nach einem generellen Verbot der defensiven Biowaffen-Forschung wäre verfehlt, denn praktische jede biomedizinische Entwicklung ließe sich per definitionem als biologische Abwehrforschung bezeichnen, da sie gegebenenfalls auch zur Behandlung nach einem Angriff mit Biowaffen eingesetzt werden könnte. Nun gibt es zwar offensichtliche Unterschiede zwischen der Entwicklung eines neuen Antibiotikums und der Produktion von getrockneten, tödlichen Milzbrandsporen, aber beides lässt sich mit guten Argumenten unter Defensivforschung subsumieren. Am Beispiel von Verbreitungstechniken für Biowaffen sowie von gentechnischen Arbeiten in Militärlabors sollen hier zwei mögliche Grenzziehungen versucht werden, die die zunehmende beliebige Ausweitung der "Abwehr"-Forschung ein wenig begrenzen könnten. 1. Gentechnik an biologischen Waffen Mittlerweile ist die Gentechnik in den Alltag der meisten biomedizinischen Labore eingezogen und wird entsprechend auch in der biologischen Abwehrforschung eingesetzt. Das mag in einigen Fällen auch eindeutig und unzweifelhaft rein defensiven Zwecken dienen, es ist jedoch andererseits offensichtlich, dass gerade die Gentechnik ein enormes Potential für die Entwicklung noch effektiverer Biowaffen besitzt. Hier drei Beispiele, die bereits realisiert wurden:
Diese Beispiele unterstreichen das extrem gefährliche Potential der Gentechnologie für die Entwicklung noch zerstörerischer Waffen. Angesichts der ungeheuren Eingriffstiefe von Gen- und Biotechnologie ist es dringend erforderlich, hier weltweit Grenzen zu ziehen, um bestimmte Entwicklungen von vornherein zu verhindern bzw. besser kontrollieren zu können. Konkret ist deshalb ein generelles Verbot von Experimenten zu fordern, die drei Kriterien erfüllen: 1. Gentechnische Arbeiten, 2. die das offensive Potential von Organismen erhöhen und 3. vom Militär durchgeführt oder finanziert werden. Unter dieses Verbot würde beispielsweise die Übertragung von Genen fallen, die die Behandlung oder den Nachweis einer Krankheit erschweren, die Stabilität der Erreger in der Umwelt erhöhen, ihre Wirtsspezifität ändern, ihre Produktion erleichtern oder die Krankheitswirkung verstärken. Das Argument, dass damit auch eine Reihe legitimer Experimente verboten wird, wie beispielsweise die Erforschung der Hasenpest bei der Bundeswehr, gilt nicht. Zum einen gibt es oft alternative Versuchsansätze, die auf eine Übertragung von "waffentauglichen" Genen verzichten können, zum anderen geht es hier um eine Risiko-Nutzen-Abwägung, bei der die Vermeidung eines gentechnischen Wettrüstens nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Die Beschränkung eines solchen Verbotes auf militärische Forschung ist sicherlich zweischneidig. Einerseits ist es kaum auf jegliche zivile Forschung übertragbar, da damit sehr viele biomedizinische Experimente unter das Verbot fallen würden. Andererseits ließe sich das Verbot durch die Verlagerung kritischer Forschungsprojekte in einen formal zivilen Rahmen unterlaufen - in den USA zum Beispiel die National Laboratories, die dem Energieministerium unterstehen. Als eine Minimallösung wäre hier eine Meldepflicht und Kontrolle im Rahmen der Verifikation der Biowaffen-Konvention denkbar. Ein derartiges Verbot wird sicherlich nicht ganz einfach durchzusetzen sein, da viele Staaten nur schwerlich Beschränkungen in der Defensivforschung akzeptieren werden. Auch die Bundeswehr geht hier mit schlechtem Beispiel voran und verteidigt mit Klauen und Zähnen ihre Versuche zur Antibiotika-Resistenz, obwohl das angesichts von einfachen Alternativen kaum mehr nachvollziehbar ist. 2. Verbreitungsmechanismen Die US-Regierung ist ausgesprochen kreativ in der Auslegung der Biowaffen-Konvention, die eine Ausnahme für Abwehrforschung vorsieht. Im September vergangenen Jahres wurden verschiedene US-Forschungsprojekte öffentlich, die die Grenzen der Konvention arg strapazieren. Drei davon befassten sich mit Methoden zur Verbreitung von biologischen Erregern:
Alle drei Projekte verstoßen unzweifelhaft gegen die Biowaffen-Konvention, auch wenn die US-Regierung einen defensiven Zweck behauptet. Denn laut Artikel 1, Absatz 2 der Konvention ist die Forschung und Entwicklung von Verbreitungsmechanismen prinzipiell verboten, eine Ausnahme für defensive Forschung ist dafür nicht vorgesehen: Each State Party to this Convention undertakes never in any circumstances to develop, produce, stockpile or otherwise acquire or retain: 1. Microbial or other biological agents, or toxins whatever their origin or method of production, of types and in quantities that have no justification for prophylactic, protective or other peaceful purposes 2. Weapons, equipment or means of delivery designed to use such agents or toxins for hostile purposes or in armed conflict. Während im ersten Absatz eine ausdrückliche Ausnahme für Schutz-Zwecke enthalten ist, fehlt diese Einschränkung im zweiten Absatz. Nach Absatz 2 dürften zum Beispiel Sprayverfahren für pharmazeutische Anwendungen entwickelt werden, denn ihr "design" ist nicht "für feindselige Zwecke" bestimmt. Für die drei oben aufgeführten Beispiele aus den USA gilt jedoch offensichtlich das Gegenteil. Hier zeichnet sich eine weitere Grenzziehung für die Defensivforschung, ab, die sogar bereits in der Biowaffen-Konvention verankert ist, aber derzeit nicht wirkungsvoll um- und durchgesetzt wird. Schlussbemerkung Die beliebige Verwendung des Defensiv-Argumentes, die zur Zeit insbesondere von den USA extensiv praktiziert wird, unterhöhlt das weltweite Forschungsverbot an Biowaffen. Diese Art der kreativen Auslegung defensiver Forschung darf sich nicht durchsetzen, denn dann kann kaum noch ein Forschungsprojekt als verboten gelten, solange es denn nur mit einem defensiven Etikett versehen wird. Deshalb sind klare Grenzen für die Abwehrforschung dringender als je. Es ist unbestritten, dass in vielen Bereichen der biologischen Forschung Grenzziehungen nur schwer möglich sein werden. Das bedeutet jedoch andererseits nicht, dass es überhaupt keine Kriterien für eine Differenzierung in sinnvolle und gefährliche, in defensive und tendenziell offensive Forschung geben kann.
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