|
Sie befinden sich: Infos > Archiv > Hintergrundpapier > 11.11.01
Letzte Aktualisierung: |
|||||||
|
Die Biowaffen-Konvention am Scheideweg
|
|||||||
|
Ein Hintergrundpapier zur Überprüfungskonferenz der Konvention, die am 19. November in Genf beginnt und entscheidende Weichen für die weltweite Ächtung biologischer Waffen stellen könnte. Oder auch nicht.....
Hamburg,11. November 2001 Jan van Aken. |
|||||||
| Am 19. November kommen die Vertragsstaaten zu dreiwöchigen Verhandlungen nach Genf In den nächsten Wochen werden entscheidende Weichen für die Zukunft biologischer Waffen gestellt. Wenn in einer Woche die Vertragsstaaten der Biowaffenkonvention ihre Verhandlungen in Genf wieder aufnehmen, wird es im Kern darum gehen, ob die Welt künftig auf ein biologisches Wettrüsten zusteuert oder ob die weltweite Ächtung von Biowaffen doch noch gestärkt werden kann. Es müssen mögliche Schlupflöcher der Konvention gestopft, klare Grenzen für die Defensivforschung gezogen und Verhandlungen über weltweite Laborkontrollen wieder aufgenommen werden. Der deutschen Bundesregierung fällt hier eine zentrale Rolle zu: Wenn sie und die europäischen Partner weiter in unkritischer Solidarität mit den USA verharren, droht ein Fiasko mit bedrohlichen Folgen. Am 19. November beginnt die sog. 5. Überprüfungskonferenz der Biowaffen-Konvention. Nachdem die US-Regierung erst im Juli eine Vereinbarung zur besseren Kontrolle biologischer Waffen abgelehnt hat, sind Konflikte vorprogrammiert, zumal die USA trotz weltweiter Proteste weiterhin strenge Kontrollen ablehnen. Am 1. November präsentierte US-Präsident Bush ein Eckpunktepapier, das als "Kehrtwende" bezeichnet wurde und noch nur alten Wein in neuen Schläuchen enthält. Das Papier beschränkt sich auf Vorschläge, die sowieso schon Bestandteil der Konvention sind und den Gedanken der Vorsorge vollkommen ignorieren. Dabei ist Prävention der Kernpunkt der Biowaffen-Konvention, die ausdrücklich die Entwicklung, Produktion und Lagerung biologischer Waffen verbietet, um es gar nicht erst zu einem Einsatz kommen zu lassen. Hinter der Politik der US-Regierung steht nicht zuletzt auch ihr Interesse an sogenannten nicht-tödlichen Biowaffen, die bereits von Angehörigen der US-Armee öffentlich eingefordert wurden. Um dem Ziel einer weltweiten Ächtung aller Biowaffen näher zu kommen und ein biologisches Wettrüsten zu verhindern, muss die Genfer Konferenz ein deutliches politisches Signal setzen. Aus der Sicht des sunshine project müssen folgende zentrale Aspekte geklärt werden: - Schlupflöcher stopfen: Die Konferenz muss unmissverständlich klar machen, dass alle Biowaffen, auch nicht-tödliche, unter das Biowaffen-Verbot fallen, unabhängig davon, ob sie im Krieg, Bürgerkrieg, in der Terrorbekämpfung oder für den Polizeigebrauch eingesetzt werden. - Grenzen für die Defensivforschung: Gentechnische Experimente zur Übertragung waffentauglicher Gene auf Biowaffen müssen strengstens reglementiert werden. Niemand sollte unkontrolliert Gene z.B. für eine Resistenz gegen Antibiotika auf Milzbrand oder Hasenpest übertragen dürfen. Peinlich für die deutsche Regierung ist, dass selbst die Bundeswehr mit derart genveränderten Erregern arbeitet. - Laborkontrollen weltweit für Offenheit und Transparenz: Auch gegen den Widerstand der USA müssen jetzt neue Wege für eine Verifikation der Konvention gefunden werden. Ohne globale Inspektionen werden sich künftig viele Länder animiert fühlen, ein eigenes B-Waffen-Programm aufzubauen. Die wichtigste Rolle kommt den westeuropäischen Staaten und damit zentral auch der Bundesregierung zu. Wenn sie jetzt blinde Bündnistreue mit den USA demonstrieren und sich hinter die rückwärtsgewandten Vorschläge der Amerikaner stellen, wenn zunehmend Schlupflöcher in der Konvention ausgenutzt werden dürfen, wenn nur noch der Gebrauch, nicht aber die Entwicklung oder Produktion von Biowaffen verfolgt wird, dann ist die Biowaffen-Konvention kaum noch mehr als ein Stück Papier. Joschka Fischer und seinem Ministerium stünde es gut an, sich hier in kritischer Solidarität zu üben und sich mit Macht für ein starkes Biowaffen-Verbot einzusetzen. Die Biowaffen-Konvention und die 5. Überprüfungskonferenz Die Biowaffen-Konvention Die "Biological and Toxin Weapons Convention" (BTWC) ist wohl einzigartig in ihrem umfassenden und eindeutigen Verbot einer ganzen Waffengattung. Sie wurde 1972 unterzeichnet, trat 1975 in Kraft und wurde bislang von 144 Staaten ratifiziert. Jegliche Entwicklung, Produktion, Lagerung oder Beschaffung von biologischen oder Toxin-Waffen ist verboten. Artikel 1 der Konvention lautet: Jeder Vertragsstaat (..) verpflichtet sich, (1) Mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder Toxine, ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind (...) niemals zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben (...) Die Konvention hat also in erster Linie präventiven Charakter und verbietet jede feindselige Entwicklung oder Produktion biologischer Mittel, ohne jede Einschränkung oder Ausnahme. Sie umfasst nach gängiger Lesart nicht den Gebrauch biologischer Waffen, da dieser bereits durch das Genfer Protokoll von 1925 verboten ist. In der Konvention werden biologische Waffen auf der Grundlage des so genannten "general purpose criterion, d.h. nach ihrer Zweckbestimmung, definiert. Nicht spezifische Organismen sind verboten, sondern deren Entwicklung für nicht friedliche Zwecke. Das ist unter anderem darin begründet, dass biologische Waffen mit dem dual-use Problem, der zweischneidigen Anwendbarkeit, behaftet sind. Selbst die gefährlichsten natürlichen Organismen können auch für nützliche Zwecke eingesetzt werden. Botulinum gilt als Toxinwaffe Nr. 1, es wird jedoch seit einigen Jahren auch in der Medizin und der Schönheitschirurgie eingesetzt. Die Definition der biologischen Waffen in der Konvention hat zwar den Vorteil, unabhängig von bestimmten Erregern oder Techniken jeglichen Einsatz von biologischen Agenzien als Waffe mit einzuschließen, sie macht eine Objektivierung und Verifikation der Konvention aber natürlich sehr schwierig. Es lassen sich zwar Laboratorien kontrollieren, nicht jedoch die Köpfe der Forscher. Ein Zusatzprotokoll zur Stärkung der Konvention scheiterte im August 2001 Die Biowaffen-Konvention ist zwar sehr weitreichend und eindeutig in ihrem Verbot aller biologischer Waffen, sie sieht jedoch keinerlei Verifikations-Maßnahmen vor. 1994 begannen die Vertragsstaaten, ein rechtlich bindendes Protokoll zur Stärkung der Konvention auszuarbeiten. Mitte 2001 lag ein Kompromisstext des Vorsitzenden der Verhandlungen vor, der im Kern auf eine Erhöhung der Transparenz abzielte. Das Konzept umfasst die vier Säulen Erfassung biotechnischer Anlagen ("declarations"), Inspektionen ("visits"), Beseitigung von Unklarheiten ("clarification procedures") sowie Ermittlungen im Verdachtsfalle ("investigations"). Im Laufe der sechs Verhandlungsjahre ist das Konzept sehr stark verwässert worden, vor allem unter dem Druck der USA. Im August 2001 scheiterten die Verhandlungen, nachdem die USA am 25. Juli in Genf ihre uneingeschränkte Ablehnung des Protokolls verkündet hatten. Die von den USA genannten Gründe für die Ablehnung lassen sich leicht entkräften: Industriegeheimnisse sind durch das Protokoll nicht gefährdet, dies zeigt allein schon die Position der europäischen Industrie, die in dem vorliegenden Entwurf keine Gefahr für ihre sensiblen Informationen sieht. Das Argument, sich lieber auf eigene Geheimdienstinformationen zu verlassen, geht am Sinn des Protokolls vorbei, das ja ausdrücklich ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen wirken sollte. Im übrigen ist die Geschichte der Biowaffen auch eine Geschichte des Scheiterns von Geheimdiensten. Und drittens war es nie das Ziel des Protokolls, Missetäter aufzuspüren. Es geht vielmehr darum, von vornherein den Aufbau illegaler Programme zu verhindern, indem man den Aufwand für deren Geheimhaltung so weit in die Höhe treibt, dass Biowaffen eben nicht mehr die "Atombombe des kleinen Mannes" sind. Die neuen Vorschläge der USA alter Wein in neuen Schläuchen Während internationale Beobachter noch gehofft hatten, dass die Milzbrandattacken in den USA ein Umdenken in der Bush-Administration in Sachen Biowaffen-Konvention auslösen würden, scheint das genaue Gegenteil der Fall zu sein. Mitten in der größten Biowaffen-Angst aller Zeiten stellt die US-Regierung plötzlich große Teile des globalen Biowaffenverbotes in Frage. Am 1. November veröffentlichte das Weiße Haus eine Erklärung von George W. Bush zur Biowaffen-Konvention. Neben Allgemeinplätzen wie ein verantwortlicher Umgang mit Krankheitserregern oder einem Verhaltenskodex für Wissenschaftler enthielt die Erklärung nur unkonkrete Vorschläge oder solche, die sowieso schon Bestandteil der Konvention sind, z.B. die Umsetzung der Biowaffen-Konvention in nationale Gesetzgebung, oder ein UNO-Verfahren zur Klärung von Vorwürfen. Im Detail hat Bush folgende sieben Punkte vorgeschlagen (eigene Rohübersetzung, im Anhang findet sich der englische Originaltext der gesamten Erklärung): "(...) meine Regierung schlägt allen Ländern vor: - strikte nationale Gesetze gegen verbotene Biowaffen-Aktivitäten mit strengen Ausweisungskriterien zu erlassen; - ein effektives Verfahren bei den Vereinten Nationen einzurichten, um verdächtige Ausbrüche [von Krankheiten, JvA] oder Vorwürfe über den Gebrauch von Biowaffen zu untersuchen; - Verfahren aufzubauen, um Bedenken hinsichtlich der Vertragstreue mit der Biowaffen-Konvention zu klären; - sich zu verpflichten, die internationale Kontrolle von Krankheitsausbrüchen und die Mechanismen zur Entsendung von Expertenteams zur Bekämpfung von Ausbrüchen zu verbessern; - vernünftige nationale Kontrollmechanismen zur Sicherheit und gentechnischen Veränderung krankheitserregender Organismen aufzubauen; - für Biowissenschaftler einen soliden Rahmen in Form eines universell anerkannten ethischen Verhaltenskodex auszuarbeiten; und - sich für den verantwortlichen Umgang bei der Anwendung, Veränderung und beim Versand krankheitserregender Organismen einzusetzen." Mit dieser Erklärung bestätigten sich Befürchtungen, dass die USA jetzt Teilbereiche der Biowaffen-Konvention ausblenden möchten. Bereits am 10. Oktober hatte Avis Bohlen, eine der ranghöchsten Abrüstungsdiplomatinnen der USA, in einer Rede vor den Vereinten Nationen verdeutlicht, dass die USA sich im Kampf gegen Biowaffen ausdrücklich nur auf tödliche Erreger beschränken wird. Zudem betonte sie, dass die US-Regierung sich nunmehr auf die Anwendung biologischer Waffen konzentrieren werde. Beide Punkte unterminieren den Präventionscharakter und die allumfassende Gültigkeit der Konvention. Konkrete Forderungen an die Überprüfungskonferenz Die im fünfjährigen Rhythmus stattfindenden Konferenzen haben eigentlich die Aufgabe, die Wirksamkeit der Konvention im Lichte neuer technischer Entwicklungen zu überprüfen. So wurde bei vergangenen Konferenzen z.B. die Gültigkeit des Biowaffen-Verbotes auch für gentechnisch veränderte Organismen bekräftigt. Nach dem Scheitern der Protokoll-Verhandlungen und den jüngsten Milzbrand-Attacken in den USA wird die Konferenz jedoch vor viel grundsätzlicheren Fragen stehen. Das sunshine project hat drei konkrete Forderungen an die Konferenz: 1) Schlupflöcher stopfen: Die Stärke der Biowaffen-Konvention liegt gerade darin, dass ausnahmslos jedwede feindliche Anwendung von biologischen Agenzien verboten ist. Die fortschreitende technische Entwicklung macht jetzt jedoch zunehmend die möglichen Schlupflöcher deutlich, die die Konvention bieten könnte. Hier ist angesichts der Entwicklung von Anti-Drogen-Pilzen und Material zersetzender Organismen dringender Handlungsbedarf gegeben. Wir plädieren dafür, dass die Überprüfungskonferenz in der Abschlusserklärung formal feststellt, dass - die Biowaffen-Konvention die Entwicklung, Produktion und Lagerung von ausnahmslos allen biologischen Agenzien verbietet, auch von solchen, die gegen Materialien, Pflanzen oder Tiere gerichtet sind; - die Nutzung von Pilzen zur Vernichtung von Drogenpflanzen unter das Biowaffen-Verbot fällt; - der Einsatz von Biowaffen in allen Konfliktsituationen verboten ist, auch im Rahmen von Bürgerkriegen, internen Konflikten oder polizeilichen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Erweiterung oder Veränderung der Konvention, sondern nur um eine Klarstellung. Viele Vertragsstaaten sind bereits der Meinung, dass die oben genannten Punkte bereits in der Konvention enthalten sind. Demgegenüber haben andere Staaten bereits entsprechende Forschungsprojekte an nicht-tödlichen Biowaffen begonnen. Dieser sehr freizügigen Auslegung der Biowaffen-Konvention muss die Überprüfungskonferenz begegnen. 2) Grenzen für die zivile und militärische Defensivforschung: Um perspektivisch einen militärischen Missbrauch von Gen- und Biotechnologie zu verhindern, müssen klare Regeln für die gentechnische Veränderung möglicher Biowaffen-Agenzien aufgestellt werden. Es wäre. sinnvoll, eine international rechtlich bindende Kontrolle von gentechnischen Experimenten einzuführen, die potenzielle Biowaffen-Erreger noch waffentauglicher machen. Dazu würde unter anderem die Übertragung von Antibiotika-Resistenzen auf Milzbrand, Hasenpest oder andere Erreger gehören. Auf viele dieser Experimente kann in der zivilen Forschung durch Ausweichen auf Alternativ-Methoden verzichtet werden, die wenigen verbleibenden Experimente müssen mit einem Höchstmaß an internationaler Kontrolle und Transparenz begleitet werden. Die Bundeswehr muss hier mit gutem Beispiel voran gehen und Experimente mit genmanipulierten Erregern einstellen, die gegen Antibiotika resistent gemacht wurden. Andere Grenzen für die Defensivforschung beträfen aktuelle Forschungsprojekte in den USA. So müsste durch entsprechende Vereinbarungen verhindert werden, dass gehärtete Biosprengköpfe entwickelt oder Versuche zur Detonation von Aerosolen durchgeführt werden, da es hier praktisch keine zivile Anwendung gibt. 3) Transparenz: In den letzten sechs Jahren wurde bereits über Offenlegungspflichten und Laborkontrollen verhandelt, um die Transparenz in Sachen biomedizinischer Forschung zu erhöhen. Zwar sind diese Verhandlungen vorerst am Widerstand der USA gescheitet, trotzdem muss Transparenz weiterhin als oberstes Ziel der biologischen Rüstungskontrolle gelten. Nur so kann der Aufbau illegaler Biowaffen-Programme weltweit verhindert oder doch zumindest entscheidend erschwert werden. Ohne (niedrigschwellige und regelmäßige) Einblicke in die Forschungen anderer Länder wird sich kein Vertrauen zwischen den Vertragsstaaten herstellen lassen. 4) Aufbau eines Sekretariats bzw. einer Organisation zum Schutz vor Biowaffen: Noch sind viele Länder nicht der Biowaffen-Konvention beigetreten, vor allem einige Länder im Nahen Osten nicht. Einige Länder haben auch nicht die Kapazitäten, um den Auflagen der Biowaffen-Konvention nachzukommen. Deshalb sollte ein technisches Sekretariat aufgebaut werden, dass als Anlauf- und Informationsstelle dazu beitragen kann, die Konvention zu stärken. Dazu könnte unter anderem die Erarbeitung einer Modellgesetzgebung zur Umsetzung der Konvention in nationales Recht gehören, oder Hilfestellung bei den jährlichen Meldungen an die anderen Vertragsstaaten im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen. Konkrete Forderungen an die Bundesregierung Nach Auffassung des sunshine project sollte die Bundesregierung - rechtlich bindende Laborkontrollen zur Grundbedingung für die Zustimmung zu jeglichen Vereinbarungen über biologischen Waffen machen; - kritische Solidarität mit dem Bündnispartner USA üben und nur dann Zustimmung zu den Vorschlägen der Bush-Administration signalisieren - gentechnische Forschungsprojekte bei der Bundeswehr einstellen, bei denen waffentaugliche Gene auf typische Biowaffen-Erreger übertragen wurden; - den Verhandlungen in Genf ein besonderes Gewicht verleihen und dies durch die Teilnahme von Joschka Fischer oder Staatssekretär Christoph Zöpel auch ausdrücken. Anhang: Der Text der Bush-Erklärung vom 1. November 2001: Strengthening the International Regime against Biological Weapons Disease has long been the deadliest enemy of mankind. Infectious diseases make no distinctions among people and recognize no borders. We have fought the causes and consequences of disease throughout history and must continue to do so with every available means. All civilized nations reject as intolerable the use of disease and biological weapons as instruments of war and terror. For almost thirty years, the vast majority of nations has banned all biological weapons, in accordance with the 1972 Biological and Toxin Weapons Convention (BWC). This landmark accord -- now with 144 nations as parties -- prohibits the possession of all biological weapons. Before the BWC, the United States had independently and unconditionally renounced the possession and use of biological weapons. The United States unilaterally destroyed its biological weapons stockpiles and dismantled or converted to peaceful uses the facilities that had been used for developing and producing them. Today, we know that the scourge of biological weapons has not been eradicated. Instead, the threat is growing. Since September 11, America and others have been confronted by the evils these weapons can inflict. This threat is real and extremely dangerous. Rogue states and terrorists possess these weapons and are willing to use them. The United States is committed to strengthening the Biological Weapons Convention (BWC) as part of a comprehensive strategy for combating the complex threats of weapons of mass destruction and terrorism. With this objective, my Administration is proposing that all Parties: - Enact strict national criminal legislation against prohibited BW activities with strong extradition requirements; - Establish an effective United Nations procedure for investigating suspicious outbreaks or allegations of biological weapons use; - Establish procedures for addressing BWC compliance concerns; - Commit to improving international disease control and to enhance mechanisms for sending expert response teams to cope with outbreaks; - Establish sound national oversight mechanisms for the security and genetic engineering of pathogenic organisms; - Devise a solid framework for bioscientists in the form of a code of ethical conduct that would have universal recognition; and - Promote responsible conduct in the study, use, modification, and shipment of pathogenic organisms. I have directed my Administration to consult with our friends and allies, as well as with Congress, industry, and non-governmental experts, on these proposals. We look forward to hearing the new ideas on how best to achieve our common aim of eliminating biological weapons. Our objective is to fashion an effective international approach to strengthen the Biological Weapons Convention. The ideas we propose do not constitute a complete solution to the use of pathogens and biotechnology for evil purposes. However, if we can strengthen the Convention against the threat of biological weapons, we will contribute to the security of the people of the United States and mankind as a whole. |