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Letzte Aktualisierung: Wednesday, June 16, 2004

Die Grenzen wissenschaftlicher Selbstkontrolle

Sunshine Project, 6. Mai 2004 (aus dem Newsletter Nr. 9)

Mit der Revolution in Gen- und Biotechnologie nehmen die Möglichkeiten eines militärischen Missbrauchs ziviler biologischer Forschung immer weiter zu. Während aus rüstungskontrollpolitischer Sicht eine möglichst engmaschige Kontrolle besonders sensibler Forschungsbereiche wünschenswert wäre, befürchten WissenschaftlerInnen eine Einschränkung ihrer Forschungsfreiheit. Die altehrwürdige britische Royal Society hat diesbezüglich im April eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie unter anderem strengere nationale und internationale Gesetze gegen den Missbrauch biologischer Forschung fordert. Demgegenüber setzen die US-amerikanischen Wissenschaftsorganisationen ganz auf eine wissenschaftliche Selbstkontrolle und stellen sich strikt gegen gesetzliche Regelungen. Anthony Fauci, Leiter des Nationalen Instituts für Infektionskrankheiten in Bethesda, brachte es auf den Punkt: "The goal is not to regulate" (Science 303:1595).

Diesem Credo hat sich die Bush-Administration jetzt angeschlossen. Am 4. März 2004 verkündete der US-Gesundheitsminister Thompson das System zur Regulierung der dual-use Forschung in den USA, das im Kern auf einer Selbstkontrolle der Wissenschaften basiert. Im Zentrum des Systems steht ein National Science Advisory Board for Biosecurity (NSABB), das so genannte experiments of concern, bedenkliche Experimente, vorab begutachten soll. Dazu gehören unter anderem Versuche zur Umgehung von Impfstoffen, die Übertragung von Medikamentenresistenzen auf Krankheitserreger oder die Veränderung des Wirtsspektrums eines Erregers. Im NSABB werden sowohl FachwissenschaftlerInnen als auch Mitglieder von Geheimdiensten, Militär und Polizei vertreten sein (mehr unter www.biosecurityboard.gov).

Das mit jährlich 2,8 Mio. US-Dollar ausgestattete NSABB hat jedoch keine regulierende, sondern eine rein beratende Funktion. Es folgt damit dem Modell des "Recombinant DNA Advisory Committee" (RAC), das in den USA vor knapp drei Jahrzehnten zu Fragen gentechnischer Risiken eingesetzt wurde. Das RAC selbst wird nur in Streitfragen aktiv, in der Regel findet die konkrete Begutachtung von Forschungsanträgen durch ein lokales "Institutional Biosafety Committee" (IBC) statt. Auch das NSABB wird sich in der praktischen Arbeit auf diese IBCs stützen.

Beide Systeme sind nicht rechtlich bindend, sondern beruhen auf einer freiwilligen Selbstkontrolle. Die Vergabe staatlicher Forschungsmittel ist in den USA in der Regel zwar an eine Teilnahme am IBC-System gekoppelt, privat finanzierte Forschung kann jedoch ohne diese Kontrolle stattfinden. Entsprechend gelassen reagiert die Industrie auf die Gründung des NSABB: "Wir sehen das neue Board nicht als regulierende Institution", sondern als ein Forum, um "Forschung zu diskutieren" zitiert Nature Biotechnology (22:369) den US-Biotechnologieverband BIO. Auch militärische Geheimforschung ist von der Aufsicht durch das NSABB ausgenommen.

Die Entscheidung der amerikanischen Regierung, sich auch bei Fragen der biosecurity auf die IBCs zu stützen, ist äußerst fragwürdig. Eine aktuelle Untersuchung des Sunshine Project zeigt, dass die IBCs zum Teil keine wirkliche Aufsichtsfunktion ausüben und sich zudem massiv gegen eine öffentliche Kontrolle ihrer Arbeit stemmen. Im Januar 2004 startete das Sunshine Project eine große Umfrage bei fast 400 IBCs und bat sie um Zusendung ihrer beiden letzten Sitzungsprotokolle.

Das Ergebnis ist bislang niederschmetternd. Obwohl IBCs rechtlich zur Veröffentlichung ihrer Sitzungsprotokolle verpflichtet sind und bei Nichtbeachtung das Risiko eingehen, von der öffentlichen Forschungsförderung ausgeschlossen zu werden, haben bislang (Stand 28. 5. 2004) erst knapp die Hälfte der angeschriebenen Institute die entsprechenden Protokolle zur Verfügung gestellt. Ein IBC-Mitarbeiter ging sogar so weit, über das Internet Hunderte von KollegInnen aufzurufen, das Sunshine Project beim Justizministerium als potentielle 'terroristische Vereinigung' anzuschwärzen. Es ist unverständlich, warum die IBCs eine öffentliche Diskussion um ihre Aktivität und die genehmigten Forschungsprojekte derart scheuen. Im Mai 2004 hat das Sunshine Project bei den National Institutes of Health Beschwerde gegen neun Forschungsinstitutionen eingereicht und angesichts des Verstoßes gegen die Veröffentlichungspflicht einen Stopp der öffentlichen Förderung angeregt.

Fast noch bedenklicher ist die Tatsache, dass einige staatlich geförderte Institute nach eigenen Angaben überhaupt keine Sitzungsprotokolle anfertigen oder von vornherein ohne Diskussion im IBC Experimente genehmigt haben. Es zeigte sich auch, dass viele private Labore nicht im Rahmen des US-weiten Biosicherheits-Systems registriert sind.

Diese Erfahrungen mit den IBCs sind wenig geeignet, Vertrauen in ein System der freiwilligen Selbstkontrolle zu wecken. Ein lückenhaftes System, das ausdrücklich das Ziel hat "nicht zu regulieren", das nur einen Teil der Labore erfasst und in dem WissenschaftlerInnen die Arbeiten ihrer direkten KollegInnen begutachten, ist aus sicherheitspolitischer Sicht keine ausreichende Grundlage für eine effektive Kontrolle von experiments of concern. Immerhin geht es dabei um so heikle Angelegenheiten wie die künstliche Erzeugung von Polioviren, die Wiederbelebung der Spanischen Grippe oder die Konstruktion von hochpathogenen Pockenviren.

Ein weiterer zentraler Schwachpunkt ist eine fehlende internationale Abstimmung der Maßnahmen. Angesichts einer global vernetzten Forschung werden nationale Alleingänge kaum in der Lage sein, kritische Experimente effektiv und umfassend zu kontrollieren. J. Steinbrunner und E. Harris von der University of Maryland haben diesbezüglich die Gründung einer "International Pathogens Research Agency" vorgeschlagen. Die biologische Rüstungskontrolle und damit auch die Überwachung von proliferationsrelevanten Experimenten ist bei einer UN-Organisation sicherlich am besten aufgehoben.

Die zentrale Aufgabe einer solchen UN-Organisation wird es sein, eng gefasste und belastbare Definitionen von experiments of concern zu entwickeln, die die wirklich fragwürdigen Experimente erfasst, ohne die biologische Forschung insgesamt unnötig einer breiten Kontrolle zu unterziehen und zu bürokratisieren. Bei den kritischen Experimenten sollte jedoch vorab eine gründliche Abschätzung von Nutzen und Risiko durchgeführt werden, die nicht einzig und allein vom Diktum der 'Freiheit der Wissenschaften' geleitet ist, sondern in erster Linie das Interesse einer biologischen Rüstungskontrolle verfolgt.


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