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Letzte Aktualisierung: Wednesday, October 22, 2003


Biologische Sicherheit und Biowaffen

(Biosafety, Biosecurity, and Biological Weapons)

Zusammenfassung eines englischsprachigen Hintergrundpapiers des Sunshine Project über internationale Abkommen im Bereich der Biosicherheit und ihren möglichen Beitrag zur Kontrolle biologischer Waffen

Laden Sie hier den kompletten Bericht herunter (pdf; 287 kB)

In dem Bericht werden primär drei internationale Abkommen vorgestellt, die sich mit Fragen der biologischen Sicherheit - d.h. mit den Risiken von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Organismen - befassen: Das Cartagena Biosafety Protocol (CBP), die International Plant Protection Convention (IPPC) sowie das Office International de Epizooties (OIE). Diese Abkommen werden in dem Bericht mit dem Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ) in Beziehung gesetzt und unter dem Blickwinkel einer Kontrolle biologischer Waffen diskutiert.

Gemeinsam ist diesen Abkommen, dass sie sich im weitesten Sinne mit Fragen der biologischen Sicherheit von lebenden Organismen befassen. Dabei bedarf der Begriff der "Biosicherheit" einer genaueren Analyse, denn - wie in dem Bericht umfassend dargelegt - wird er in unterschiedlichen politischen Kontexten und geographischen Regionen sehr unterschiedlich gebraucht. Im englischen Sprachraum wird zum Teil zwischen 'biosafety' und 'biosecurity' unterschieden - eine Differenzierung, die sich in vielen anderen Ländern gar nicht sprachlich fassen lässt und die derzeit äußerst unscharf, uneinheitlich und widersprüchlich verwendet wird. In dem Bericht wird in Anlehnung an eine neue Initiative der Food and Agriculture Organisation (FAO) empfohlen, ein kohärentes und umfassendes Konzept zur Biosicherheit zu entwickeln, in dem die verschiedenen Handlungsebenen vereint werden. Dies böte insbesondere die Chance, die bislang noch dominierende Aufsplitterung der verschiedenen Initiativen zur biologischen Sicherheit in verschiedene Sektoren zu überwinden und sie perspektivisch für eine biologische Rüstungskontrolle nutzbar zu machen.

Die mögliche Bedeutung der verschiedenen Abkommen zur biologischen Sicherheit von (pflanzlichen, tierischen oder menschlichen) Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Organismen für die biologische Rüstungskontrolle ist in der Vergangenheit wiederholt betont worden, ohne dass dies jedoch bislang weiter konkretisiert worden wäre. Dabei kommt diesen Abkommen vor allem angesichts der gegenwärtigen Blockade bei den Verhandlungen zum BWÜ möglicherweise eine wichtige Rolle zu. Denn sie bieten einen existierenden und vor allem funktionierenden multilateralen Rahmen mit einem aktuell teilweise sehr lebhaften politischen Prozess und könnten somit einen Ausgangspunkt für künftige Verhandlungen zur biologischen Rüstungskontrolle bilden.

In dem Hintergrundbericht des Sunshine Project werden die drei Abkommen, ihre Geschichte und ihre aktuelle Ausgestaltung im Detail vorgestellt sowie mögliche Synergien zum BWÜ bzw. zur Rüstungskontrolle biologischer Waffen analysiert. Ergänzend werden drei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Biosicherheit - immer im umfassende Sinne von biosecurity und biosafety gebraucht - kurz skizziert: das Biosecurity Portal der FAO, eine WHO-Initiative zur nationale Vorsorge gegenüber bioterroristischen Angriffen sowie ein aktueller Streit um den US-amerikanischen Bioterrorism Act, der vor der WTO ausgetragen wird.

Die Analyse dieser Abkommen und Entwicklungen mündet unter anderem in folgende Erkenntnisse bzw. Empfehlungen:

  • Ein übergreifendes Biosicherheits-Konzept unter Zusammenführung aller relevanten Sektoren sollte entwickelt werden; auch das bereits sehr breit angelegte Biosecurity Portal der FAO weist hier gerade im Bereich des militärischen Missbrauchs noch erhebliche Lücken auf;

  • Die Staatenkonferenzen von BWÜ und Cartagena Protokoll sollten gegenseitig Beobachter austauschen und vertiefende Studien in mögliche Synergien beider Abkommen veranlassen, um die aktuellen Diskussionen/Verhandlungen bei beiden Abkommen gegenseitig zu befruchten;

  • Der politisch sehr lebhafte nationale Implementierungsprozess des Cartagena Protokolls sollte auf nationaler Ebene für eine gleichzeitige Implementierung des BWÜ in die nationale Gesetzgebung genutzt werden;

  • In ähnlicher Weise kann auch das Projekt 'Strengthening National Health Preparedness and Responses to the Deliberate Use of Chemical and Biological Agents' der WHO für eine nationale Implementierung des BWÜ genutzt werden, da hier zur Zeit auf Anfrage vieler WHO-Mitgliedsstaaten konkrete Vorschläge zur Bekämpfung bzw. Prävention von biologischen und chemischen Angriffen ausgearbeitet werden;

  • Im Rahmen der so genannten konzeptionellen Standards der IPPC könnten auch verbindliche Maßnahmen beispielsweise im Bereich der Hochsicherheitslaboratorien oder des kontinuierlichen Monitoring von Pflanzenkrankheiten verankert werden, die aus Sicht des BWÜ von besonderer Relevanz sind.

Vor allem aber ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Abkommen der dringende Schluss, dass ein internationales Abkommen zur Nutzung biologischer Organismen im Labor ('contained use') sinnvoll, nötig und insbesondere auch möglich scheint. Ein derartiges Abkommen wurde in der jüngeren Vergangenheit aus zum Teil sehr divergierenden Diskussionszusammenhängen heraus vorgeschlagen. So wird im Umweltbereich die Beschränkung des Cartagena-Protokolls auf Freisetzungen in die Umwelt als wenig sinnvoll angesehen, während andererseits in der Diskussion um eine bioterroristische Bedrohung eine bessere Kontrolle der Labore angemahnt wird. Alle in dem Bericht vorgestellten Abkommen und Institutionen haben ein originäres Interesse an einer rechtlich verbindlichen, multilateral vereinbarten Kontrolle von Laboratorien, in denen mit potenziell gefährlichen Erregern gearbeitet wird. Im Zusammenspiel mit den gegenwärtigen US-Initiativen zum Schutz vor biologischen Angriffen bzw. vor Bioterrorismus zeichnet sich hier ein window of opportunity für die Vereinbarung eines solchen Abkommens ab.


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